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POPMUSIKFÖRDERUNG ALS QUERSCHNITTSAUFGABE
Wozu brauchen wir eine Förderung der Jugendkultur?
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Die Gesellschaft beklagt ihre Kinder. Jugendkulturen und ihre Produkte reifen - wenn überhaupt - nur schwer zur Hochkultur und genießen daher wenig Anerkennung. Solange Jugendkultur ausschließlich als ein „Austoben im Kinderzimmer der Gesellschaft“ verstanden wird, werden wir auch mit den Extremen konfrontiert. Jugendkultur braucht eine breite Anerkennung und als Medium im Entwicklungs- und Entfaltungsstadium junger Menschen auch eine entsprechende Förderung. Die Vernachlässigung erleichtert den Zugriff der Extreme auf „die Kinder unserer Gesellschaft“, die es bereits jetzt in ausreichendem Maße von der Gesellschaft zu beklagen gilt.
Welche gesellschaftliche Lobby haben sich eigenständig entwickelnde Jugendkulturen? Welches Bild haben wir von der notwendigen kulturellen Entwicklung junger Menschen?
Wie verstehen wir Förderung von Popularmusik, den Akteuren, die sich um die Förderung von Jugend- und Schülerbands und deren MusikerInnen kümmern?
Die Absicht, junge Menschen in ihrem Willen zu musizieren und in ihrer Begeisterung für die Popularmusik zu fördern, ist Bestandteil einer Förderung der Jugendkultur und bewegt sich in unterschiedlichen Spannungsfeldern.
Jugendarbeit vs. Kulturarbeit und „Dient Bildung als Vermittlerin einer Querschnittsaufgabe?“
Das Arbeiten mit Jugend- und Schülerbands und deren Förderung versteht sich vielfach als Jugend- oder sogar Jugendsozialarbeit. Musik und insbesondere Popularmusik wird zum didaktischen Instrument in der offenen Jugendarbeit. Jugendliche kommen zusammen unter dem Thema des eigenen Praktizierens ihrer Musik, das alle Beteiligten gleichermaßen begeistert. Das Zusammenspiel ist gegeben, weil, wer ein Instrument spielt oder seine Stimme dazu einsetzt, kann mit anderen auf diese Weise kommunizieren. Das Produkt ist ein gemeinschaftliches und als solches oft ein kleines Erfolgserlebnis. Jugendmusik wird damit zu einem interessanten ergebnisorientierten und oft unterschätzten Medium der Jugendarbeit.
Die Finanzierung dieser Form von Jugendarbeit steht auf dem Prüfstein. Musik hat mit Kultur zu tun und ist nicht originär im notwendigen Aufgabenspektrum der Jugendhilfe unterzubringen. Dennoch soll die Förderung der Jugendkultur dazu beitragen, dass der Jugendmusik als Bestandteil der Jugendkulturarbeit die notwendige Anerkennung in der Jugendhilfe zu Teil wird.
Verstehen wir anders herum Nachwuchsförderung in der Popularmusik als Aufgabe der Kulturarbeit, so ist die Frage nach dem künstlerischen Anspruch der Jugendmusik zu klären. Die Antwort darauf verführt oftmals zu der Annahme, dass Jugendmusik als Popularmusik keinerlei künstlerische Kriterien erfüllt und damit auch wenig mit einer allseits geprägten Auffassung von Kultur zu tun hat. Die Zuordnung zum Begriff der Jugendkultur und deren Anerkennung als selbständige Kulturform scheint nicht zu reichen. Sind die an der klassischen Musik und am historisch gewachsenen Liedgut entwickelten künstlerischen Maßstäbe das entscheidende Bewertungskriterium für die Zuständigkeit der Kulturarbeit?
Verstehen wir die musikalisch-künstlerische Betätigung in der Popular- und Jugendmusik und deren Förderung als gesamtgesellschaftlichen Bildungsauftrag an jungen Menschen, könnte sich die Förderung zu einer Querschnittsaufgabe zwischen Jugend- und Kulturarbeit entwickeln.
Nachwuchsförderung - Wirtschaftsfaktor oder Spaß und Kreativitätsentfaltung
Die Musikindustrie sucht Verkaufsschlager. Sie ist gewerbliche Wirtschaft mit dem einzigen Ziel der Gewinnmaximierung. Das Interesse an jungen Künstlern entwickelt sich ausschließlich an der Chance, dem unternehmerischen Auftrag gerecht zu werden und materielle Gewinne zu produzieren. Dazu ist jedes Mittel recht. Der Blick für den Menschen, der hinter der jeweiligen Kunstform steht, und dessen Anliegen ist nicht Sache der Musikwirtschaft. Nachwuchsförderung im Sinne der Musikwirtschaft ist daher eine Form der Verkaufsförderung und nicht mehr. Einzig, ein soziales Engagement stünde auch der Wirtschaft nicht schlecht zu Gesicht und brächte letztlich eine mit Umsatzsteigerung verbundene Anerkennung.
Manche
Nachwuchsbands und junge MusikerInnen träumen vom großen Erfolg. Die Hoffnung, entdeckt zu werden, nährt sich aus dem Trugbild, der steigende Bekanntheitsgrad sei Garant für Anerkennung, Sicherheit und Wohlergehen.
Bei Anderen stehen die Umsetzung eigener Ideen und die Entfaltung kreativer Potentiale verbunden mit jeder Menge Spaß und Spielfreude im Vordergrund. Das schließt den angenehmen Begleiteffekt der Anerkennung durch Erfolg keinesfalls aus, stellt aber andere Ziele in den Mittelpunkt des Geschehens.
Beide Aspekte verlangen die Betrachtung von sog. Eliteförderung und eben sog. Breitenförderung. Was und für wen soll gefördert werden? Wo trennen sich die Wege zwischen gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse?
Die Popularmusik neben der Hochkultur
Popularmusik hilft sich selber. Sie ist in aller Munde. Weil sie populär ist und in ihrem schlichten musikalischen Aufbau den Kriterien und den Ansprüchen einer Hochkultur nicht gerecht wird, wird Popularmusik lediglich ein Unterhaltungswert zugestanden. Die verallgemeinerte Popularität der Rock- und Popmusik schränkt nach diesem Verständnis auch die Anerkennung ihrer Förderwürdigkeit ein. Sie wird in engem Zusammenhang mit einem breit angelegten Konsumverhalten gesehen, bei dem die Kunst zugunsten des Gebrauchswertes in den Hintergrund rückt.
Die nach wie vor vorrangige Musikförderung zielt auf die sogenannte „Ernste Musik“, die als Kategorie unter dem Sammelbegriff der Klassischen Musik unbenommen zur Hochkultur zählt. Gleich der Kategorie Popularmusik wird auch hier pauschalisiert. Bezüglich der Förderwürdigkeit spielt eine Unterscheidung zwischen „leichter Muse“ und „Kunstwerk“ eine eher untergeordnete Rolle. Die Instrumentierung, der Komponist und die gewachsene Tradition rechtfertigen unter Umständen allein die kategorische Zuordnung und damit auch die Förderwürdigkeit.
Popularmusik braucht dort Anerkennung im Bereich Kunst und Kultur, wo sie nicht ein rein synthetisches und so angelegtes Verbrauchsmittel ist. Sie ist ebenso beachtenswert, wenn sie als künstlerisches Ausdrucksmittel dient oder verstetigtes Sprachrohr sich wandelnder Jugendkulturen ist. Aus diesem Grundsatz lässt sich im Einzelfall auch die Förderwürdigkeit ableiten, wie auch die Förderwürdigkeit der Verwendung klassischer Musik eher im Einzelfall als pauschal zu entscheiden ist.
Uwe Bobsin
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